Patientenverfügung
Jeder Mensch hat das Recht, über seinen letzten Willen bezüglich medizinischer Eingriffe und Maßnahmen zu verfügen. Hierfür gibt es die Patientenverfügung, die im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls Ihre Wünsche verbindlich festhält. Dies wird insbesondere dann wichtig, wenn Sie aufgrund der Erkrankung Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Die Patientenverfügung sollte schriftlich verfasst und möglichst regelmäßig aktualisiert werden. Empfehlenswert ist darüber hinaus auch eine Vorsorgevollmacht bzw. die Betreuungsverfügung. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber sowie mit Ihrer Familie. Bewahren Sie die Unterlagen an einem Ort auf, den Ihre Angehörigen kennen.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie detaillierte Informationen sowie Formulare zum Download:
Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz